Nach dem Abschluss der Testphase startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle am 29. April 2025 bundesweit. Ab dann können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken die ePA im Versorgungsalltag nutzen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt für die Leistungserbringer zunächst freiwillig. So erhalten sie Zeit, sich mit System und Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig.

Die Anwendung der ePA wurde zunächst im Rahmen einer Pilotphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs getestet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in Form technischer Anpassungen umgesetzt. Beispielsweise werden jetzt zusätzlich die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale abgeglichen. Des Weiteren wurde die Zahl der Zugriffe auf elektronische Patientenakten abhängig von der Größe der nutzenden Einrichtung limitiert.

Durch den Überblick über Befunde, Diagnosen und Medikation der Versicherten soll die ePA den Versorgungsalltag verbessern. Zudem soll sie die Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland erleichtern und medizinische Innovation schneller ermöglichen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 29.04.2025