Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune gebilligt. Darin enthalten ist ein verbesserter Zugang zu Hausarztterminen und die Abschaffung der Budgetslimits.
Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden danach zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.
Versorgungs- und Vorhaltepauschalen
Müssen viele chronisch kranke Personen derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.
Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel
Das Gesetz sieht ebenso vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten.
Inkrafttreten
Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Betracht.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung. Die Neuregelung verschlechtere jedoch die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 14.02.2025