Die Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA). Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die Analyse umfasste alle dem vzbv bis zum 29. Oktober 2024 vorliegenden Versichertenanschreiben zur ePA, die durch Verbraucherrückmeldungen oder auf Nachfrage bei den Krankenkassenverbänden direkt von den gesetzlichen Krankenkassen an den vzbv gesendet wurden. Insgesamt wurden die Anschreiben von 14 Krankenkassen untersucht. Rückschlüsse auf die Gesamtheit aller Krankenkassen seien daraus nicht ableitbar, betont der vzbv.

Die Untersuchung zeige, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige und teils umstrittene Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, würden nicht angesprochen. Auch würden die betrachteten Krankenkassen weitgehend außen vor lassen, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein werde.

Unterschiedliche Angaben zum Widerspruch

Alle Krankenkassen würden in den untersuchten Schreiben erwähnen, dass Versicherte der ePA widersprechen können. Einige Krankenkassen würden ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hinweisen, das über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Andere würden verlangen, dass die Versicherten ihren Widerspruch auf dem Postweg einreichen. Über die Möglichkeit, telefonisch der Anlage der ePA zu widersprechen, werde in keinem der vorliegenden Anschreiben informiert.

Der vzbv fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern, und den Versicherten alle entscheidungsrelevanten Informationen in verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen.

(vzbz / STB Web)

Artikel vom: 11.12.2024