Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro. Dennoch bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.

Für Betriebe bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Stundenlohn des Minijobbers angepasst werden.

Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, müssen aufpassen, so die Minijob-Zentrale. Werde ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, seien sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern würden dann einen Minijob ausüben. Andernfalls müsse ihre Arbeitszeit und ihr Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöht werden.

(Minijob-Zentrale / STB Web)

Artikel vom: 06.11.2024