Das Bundeskabinett hat am 18.9.2024 den Entwurf einen Gesetzentwurf zum weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Diese soll für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen aber noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.
Wichtige Änderungen im Überblick
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Betriebsrente zu stärken und den Zugang zu erleichtern:
- Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende, 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können dadurch leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen.
- Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird angehoben auf 2.718 Euro monatlich (unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
- Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 20.09.2024