Das Bundeskabinett hat im Mai 2024 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beschlossen. Insbesondere der Hausarztberuf soll attraktiver werden, wie aus der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.
Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche sollen künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Budgetvorgaben sollen also fallen. Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden. Hier sollen neue Versorgungspauschalen die „Quartalslogik“ ersetzen. Des Weiteren müssen Hausärzte und Fachärzte künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten, weil die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird.
Hausarztinnen und Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, sollen zudem besonders honoriert werden.
In dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, es Gemeinden und Städten zu erleichtern, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
Auch die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung soll verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen vereinfacht werden.
Der entsprechende Entwurf des sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wurde vom Bundeskabinett am 22. Mai 2024 beschlossen.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 11.06.2024