Die Satzungsversammlung der BRAK hat den Gesetzgeber erneut aufgefordert, ihr mit der erforderlichen Satzungskompetenz den Weg zu ebnen, um die anwaltliche Fortbildungspflicht konkret zu regeln. Sie diskutierte außerdem über Reformpläne im Recht der Fachanwaltschaften sowie über Modernisierungsbedarf bei weiteren berufsrechtlichen Regelungen.

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