Fachanwalts-Fortbildungen können innerhalb einer gewissen Frist nachgeholt werden. Das hat die Satzungsversammlung bei der BRAK in ihrer Sitzung am 08.05.2023 klargestellt. Das Anwaltsparlament beschloss außerdem darüber, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben.

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