Das Bundeskabinett hat am 29.5.2024 das sogenannte Rentenpaket II beschlossen. Damit werden die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung umgesetzt.
Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft gesichert werden. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Änderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.
Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro pro Monat höher aus.
Aufbau eines Generationenkapitals
Um über die aktive Arbeitsmarktpolitik hinaus zusätzliche Vorsorge zu treffen und die finanzielle Entwicklung zu stabilisieren, wird der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Mit dem Generationenkapital wird ein zusätzlicher Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen.
Es soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Für den Aufbau des Generationenkapitals werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden.
Entwicklung der Beitragssätze
Der Rentenbeitrag bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 ist vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung von einem Anstieg auf 22,3 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen, der aufgrund des Generationenkapitals dann bis 2045 stabil bleiben soll.
Weiterführende Informationen:
Fragen und Antworten zum Rentenpaket II beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 30.05.2024