Ärzteverbände fordern eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die jetzt gültigen Abrechnungsgrundlagen seien inhaltlich veraltet und berücksichtigten in keiner Weise die Preisentwicklung.
Dies erklärten Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Andere Sachverständige schlossen sich der Einschätzung im Grundsatz an.
Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage nicht mehr geeignet. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien. Eine Sprecherin der BZÄK sagte in der Anhörung, junge Zahnärzte würden angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet sind, davon abgeschreckt, sich niederzulassen.
Gebührenordnungen aus den 1980er Jahren
Ähnlich argumentierte die Bundesärztekammer. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Der Anhörung liegt ein Antrag der Unionsfraktion zugrunde, in dem sie die Bundesregierung dazu auffordert, eine Novelle der GOÄ und der GOZ unverzüglich auf den Weg zu bringen.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 02.05.2024