Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU im Wettbewerb. Erreicht werden soll dies durch erleichterten Zugang zum Kapitalmarkt und Verbesserungen bei der Eigenkapitalaufnahme. Dazu zählt auch die vereinfachte Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

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