adobestock 35762869 liebhaberei
Langjährige Verluste können sich für Unternehmerinnen und Unternehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuerkanzlei bietet Orientierung.

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