Der EuGH erläutert bzgl. des Verkaufs von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz die Voraussetzungen, unter denen ein Mitgliedstaat einen Dienst, der in der Zusammenführung von Apothekern und Kunden für den Online-Verkauf von Arzneimitteln besteht, verbieten kann (Rs. C-606/21).

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