Gegenwärtig berät der Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die BRAK hofft auf einen Konsens am 20.03.2024, damit die Gesetze in Kraft treten können.

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