Das OLG Bamberg hat sich in einer umstrittenen Frage positioniert: Für die Terminsgebühr müsse auch die Gegenseite involviert gewesen sein (Az. 2 WF 177/23). Darauf weist die BRAK hin.
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Das OLG Bamberg hat sich in einer umstrittenen Frage positioniert: Für die Terminsgebühr müsse auch die Gegenseite involviert gewesen sein (Az. 2 WF 177/23). Darauf weist die BRAK hin.
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