Das VG Gießen hat in zwei Verfahren entschieden, in denen sich die Kläger gegen Anordnungen häuslicher Quarantäne wandten. In dem Verfahren eines ehemaligen Schülers stellte die Kammer fest, dass die Absonderung rechtswidrig war. Die andere Klage wurde abgewiesen (Az. 10 K 1651/21.GI und 10 K 139/21.GI).

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