Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat die Verlautbarung Nr. 19 zur Berichterstattungspflicht bei Nichteinrichtung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses und die Verlautbarung Nr. 20 zur Rotation bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen auf Seiten des geprüften Unternehmens veröffentlicht. Das berichtet die WPK.

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