Der Bundesrat hat am 2.2.2024 zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem gebilligt. Dabei geht es um Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten.
Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.
Elektronische Patientenakte
Mit dem E-Rezept kann man künftig verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte – ePA – grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.
Fitness Tracker
Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Köpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.
Datennutzung zu Forschungszwecken
Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.
Rasches Inkrafttreten geplant
Beide Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 05.02.2024