Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. In-App-Käufen über eine Internetplattform in den Jahren 2012 bis 2014, in denen Art. 9a DVO (EU) Nr. 282/2011 noch nicht in Kraft getreten war, vorgelegt (Az. XI R 10/20).
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