Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 91/23).
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Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 91/23).
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