Wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter für Strom einfach eine Pauschale zahlt, gilt das auch in Zeiten steigender Kosten. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 21/22).
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Wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter für Strom einfach eine Pauschale zahlt, gilt das auch in Zeiten steigender Kosten. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 21/22).
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