Das VG Osnabrück hat der Klage einer Fachaufstellerin für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit stattgegeben. Die Klägerin begehrte die Verpflichtung der Stadt Georgsmarienhütte, ihr eine sog. Geeignetheitsbestätigung zu erteilen, die benötigt wird, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen (Az. 1 A 172/22).
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