Das OLG Frankfurt entschied, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind (Az. 26 Sch 4/23).
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Das OLG Frankfurt entschied, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind (Az. 26 Sch 4/23).
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