Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen wollen, entscheiden sich am häufigsten für die Übernahme einer Einzelpraxis. Die Gesamtkosten dafür beliefen sich 2021/2022 bei hausärztlichen Praxen auf knapp 180.000 Euro und damit rund 10.000 Euro mehr als im Vorjahr.
Das geht aus der jüngsten Analyse der ärztlichen Existenzgründungen, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) vorgelegt haben, hervor.
Deutlich günstiger wird es für Hausärztinnen und Hausärzte, wenn sie sich in einer Kooperation niederlassen: Der Beitritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit durchschnittlich 130.600 Euro erforderte die geringsten Investitionen. Allerdings muss sich in diesem Fall die neue Mitinhaberin oder der neue Mitinhaber erst einen eigenen Patientenstamm aufbauen. Anders beim Eintritt in eine BAG: Hier wird der Anteil der ausscheidenden Inhaberin bzw. des Inhabers übernommen. Unter den ärztlichen Existenzgründern ist das die am häufigsten gewählte Kooperationsform, die Gesamtinvestitionen dafür betrugen für hausärztliche Praxen im Schnitt 147.200 Euro.
Teilzulassung verhältnismäßig teurer
Niederlassung in Teilzeit ist ebenfalls eine Option, um in die Selbständigkeit zu starten. Dafür hat sich ein Fünftel aller Ärztinnen und Ärzte, die sich in den Jahren 2021/2022 niedergelassen haben, entschieden. Das kann beispielsweise durch die Übernahme oder Einbringung einer halben Zulassung in eine bereits bestehenden BAG erfolgen (Eintritt bzw. Beitritt). Möglich ist auch die Übernahme einer Einzelpraxis, die dann in eine BAG überführt wird. In diesem Fall teilen sich die neuen Praxisinhaber die vorhandene Zulassung.
Meistens ist eine Existenzgründung mit einer halben Zulassung mit geringeren Investitionen verbunden, doch ein Vergleich der Übernahmepreise zeigt, dass sich die Kosten nicht einfach proportional verringern: So zahlten beispielsweise diejenigen, die mit einer halben Zulassung in eine hausärztliche BAG eingetreten bzw. dieser beigetreten sind, im Schnitt 107.000 Euro – also rund 80 Prozent der Durchschnittspreise einer vollen Zulassung (130.700 Euro).
Faktoren sind Patientenstamm und Umsätzhöhe
„Dieser relativ hohe Preis bei einer Teilzulassung entsteht dadurch, dass es vor allem Praxen mit großem Patientenstamm und hohen Umsätzen sind, bei denen es sich lohnt, die Versorgung aufzuteilen“, kommentiert Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Beteiligungen. „Diese Praxen sind entsprechend teurer, bieten aber mehr Potenzial um ein entsprechend gutes Einkommen auch mit einer halben Zulassung zu erwirtschaften.“
Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.315 durch die apoBank in den Jahren 2021 und 2022 begleiteten ärztlichen Existenzgründungen – darunter 925 hausärztliche und 2.390 fachärztliche. Die Daten wurden anonymisiert und gemeinsam von der apoBank und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet.
(apoBank / STB Web)
Artikel vom: 22.01.2024