Um die Notfallzentren der Kliniken zu entlasten, sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren aufgebaut und die ambulanten Notdienststrukturen gestärkt werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die zentralen Eckpunkte einer Notfallreform vorgestellt.
Die Eckpunkte im Einzelnen:
- Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen.
- Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen hierzu rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden.
- Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. Diese bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe.
- Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen.
- Auch den Integrierten Notfallzentren sowie dem aufsuchenden Notdienst soll die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden.
Die Bundesregierung will in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfallreform vorlegen. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 17.01.2024