Das BMJ hat den Entwurf BEG IV vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings sollten die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses lt. Bitkom weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen