Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rief dazu auf, Erfahrungen mit Online-Buchungsplattformen für Arzttermine zu schildern. Insgesamt gingen mehr als 80 Rückmeldungen ein.
Neben positiven Erfahrungen gab es Kritik an der Ungleichbehandlung von gesetzlich gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe. Die Teilnehmenden äußerten außerdem Datenschutzbedenken bei der Online-Buchung. Viele beschrieben in ihren Rückmeldungen, dass bei der Online-Buchung zwar freie Termine angezeigt wurden, diese allerdings nicht buchbar waren. Besonders auffällig war laut den Erfahrungsberichten, dass für gesetzlich Krankenversicherte wenige oder keine zeitnahen Termine verfügbar waren. Für privat Versicherte war es eher möglich, kurzfristig einen Termin zu erhalten.
Gesetzlich Versicherte benachteiligt
Zudem gaben die Befragten an, dass die Filterfunktion auf den Buchungsplattformen für die Versicherungsart (gesetzlich krankenversichert, privat krankenversichert, Selbstzahler) nicht immer zuverlässig funktionierte. Trotz des Filters „gesetzlich versichert“ wurden Termine angezeigt, die sich im weiteren Buchungsprozess als Selbstzahlertermin oder Privatsprechstunde herausstellten. Die Suchergebnisse erweckten so den Anschein, als gäbe es mehr Termine für gesetzlich Versicherte als tatsächlich verfügbar.
Behandlung bei fehlender Datenübertragung verweigert
Die Befragten kritisierten im Aufruf auch, dass sie sich bei bestimmten Portalen für die Online-Terminbuchung registrieren müssen. Sie berichteten, dass Arztpraxen zum Teil die Behandlung verweigerten, wenn sie aufgrund von Datenschutzbedenken nicht wollten, dass die Praxis ihre Daten an das Online-Buchungsportal übermittelt.
Ein weiteres Problem: Bei Terminbuchungen muss häufig ein standardisierter Besuchsgrund ausgewählt werden, der nicht immer auf das Anliegen passt. Erforderliche Angaben wie Alter, Quartal oder Neu-/Bestandspatient erschwerten die Terminbuchung im Online-Buchungsportal zusätzlich. Kritik gab es auch an unerwünschten Terminerinnerungen per E-Mail oder Kurznachricht durch das Online-Portal, zu der nicht eingewilligt worden war. Terminabsagen liefen über das Buchungsportal ebenfalls nicht reibungslos.
Laut den Rückmeldungen waren Arztpraxen schlecht bis gar nicht telefonisch erreichbar, nachdem sie auf eine Online-Terminbuchung umgestellt hatten. Dabei hätten Patienten einen rechtlichen Anspruch auf den Zugang zur ärztlichen Versorgung, so der vzbv. Eine Terminvereinbarung müsse vor Ort als auch am Telefon sichergestellt werden. Die Online-Buchung dürfe nur eine zusätzliche, aber nicht die alleinige Möglichkeit der Terminbuchung sein.
(vzbv / STB Web)
Artikel vom: 28.12.2023