Online-Banking nur möglich nach Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen im Pop-up-Fenster: Dieses Vorgehen der Targobank war unzulässig. Das hat das LG Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 12 O 78/22).

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