Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :003).
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Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :003).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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