Die jährliche Überprüfung durch das BMF hat ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024 8,4 Prozent beträgt. Diese Überprüfung teilte der Deutsche Bundestag mit (BT-Drucks. 20/9625).

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