Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :011).

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