Droht im Winter eventuell Gefahr durch Eis und Schnee, trifft Unternehmen aus Sicherheitsgründen qua Gesetz eine Räum- und Streupflicht. Deren Umfang sollte anwaltlich geklärt sein. Erledigen Dienstleister den Winterdienst, sind die Aufgaben vertraglich zu fixieren.
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