Der BFH hat zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG für Einkünfte einer in Hongkong ansässigen Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit bzw. zur Beschwerde im AdV-Verfahren Stellung genommen (Az. I B 11/22 (AdV)).

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