Im Streit um Ansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 2.592,60 Euro ab. Zwischen den Parteien war streitig, was unter der Buchung eines „Doppelzimmer“ zu verstehen war (Az. 242 C 403/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen