Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine vereinfachte Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitender Tätigkeit vorgelegt.
Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Dies sei eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU beeinträchtige und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwäche, so die Kommission. Mit den neuen Vorschriften wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt. Durch den vorgeschlagenen Text soll auch sichergestellt werden, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten beziehungsweise säumigen Zahlern zu schützen.
Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer für KMU
Die neue Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer richtet sich an KMU, die grenzüberschreitend tätig sind. Sie eröffnet die Option, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten nach den Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats zu berechnen, mit denen sie am besten vertraut sind und in dem sie ihre Hauptniederlassung unterhalten. Wenn die neuen Vorschriften von den meisten Mitgliedstaaten gebilligt werden, gelten sie ab dem 1. Januar 2025.
Darüber hinaus plant die Kommission einige weitere Initiativen, etwa um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen und die Rahmenbedingungen allgemein zu verbessern.
(EU-Kommission / STB Web)
Artikel vom: 13.09.2023