Das Bundeskabinett hat am 13.9.2023 eine „Nationale Strategie“ für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen beschlossen. Darauf hatte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt.
Die nun vorgelegte, unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitete Strategie formuliert in sieben Leitlinien und elf Handlungsfeldern die wesentlichsten Ziele und Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen.
„Gemeinwohlorientierte Unternehmen spielen nicht nur als Treiber sozialer Innovationen eine wichtige Rolle, sondern sie lösen als wichtiger Wirtschaftsfaktor gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Das BMWK verweist auf den jüngsten Monitor des deutschen Startup-Verbands, nach dem mehr als 40 Prozent der Gründenden zum Social-Entrepreneurship zählen.
Strategie mit rund 70 Maßnahmen
Ob Engagement in den Bereichen faire Lieferketten, Erneuerbare Energien, inklusiver Arbeitsmarkt oder Kreislaufwirtschaft – eine positive gesellschaftliche Wirkung steht bei diesen Unternehmen vor der Maximierung des monetären Gewinns. Häufig würden dabei soziale Innovationen, Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum entstehen, so die Bundesregierung. Besonders oft seien es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden würden.
Zu den rund 70 Maßnahmen zählen beispielsweise:
- Abbau von Ungleichbehandlungen beim Zugang zu Fremdkapital für gemeinwohlorientierte Unternehmen, insbesondere für Unternehmen mit dem Status der Gemeinnützigkeit;
- Öffnung des INVEST-Zuschusses auch für Mezzanine-Finanzierung an und Verbesserungen bei den Bedingungen des Mikro-Mezzanine-Fonds;
- verstärkte Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit in Unterstützungsprogrammen wie EXIST;
- besondere Förderung von Frauen über EXIST Women;
- Ausbau des Ökosystems gemeinwohlorientierter Unternehmen durch Förderprogramme wie „REACT with impact“;
- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Digitalisierung im Genossenschaftsrecht und Verbesserungen im Gesellschaftsrecht;
- effizientere Gestaltung des Gemeinnützigkeitsrechts durch Abbau unangemessener, insbesondere bürokratischer Hürden.
Weiterführende Informationen zum Download:
Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmen
(BMWK / STB Web)
Artikel vom: 15.09.2023