Über 13.000 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden – nur dann besteht Aussicht auf Schadensersatz.
Die Zahlen gehen aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst im August vorgestellt hat. Diese würden sich insgesamt auf dem Niveau der Vorjahre bewegen, aber nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens zeigen. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen sei vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liege.
Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (sogenannte Never Events) verpflichtend gemeldet werden. „Das ist internationaler Standard in der Patientensicherheit. Es ist aus Patientensicht nicht hinnehmbar, dass Deutschland das nicht umsetzt.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.
In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle).
Ausführliche Informationen bietet die Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes Bund.
(MD Bund / STB Web)
Artikel vom: 23.08.2023