Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob ein Spendenabzug trotz einer Vermögensübertragung an eine Stiftung ausgeschlossen ist, wenn der Stifter in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Vermögensübertragung ein verzinsliches Darlehen von der Stiftung erhält, mit dessen Erträgen diese ihre steuerbegünstigten Zwecke fördert. Ob jeder wie auch immer geartete Vorteil des Stifters bei der Hingabe von Zahlungen an eine von ihm gegründete Stiftung zur Versagung des Spendenabzugs führt und ob bei der Hingabe von Darlehen der Stiftung an den Stifter aus vom Stifter eingebrachten Beträgen generell ein Vorteil des Stifters anzunehmen ist (Az. X R 4/22).

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