Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Abzugsbetrag nach § 10f Abs. 3 EStG einmalig auf „nur ein“ Gebäude des Steuerpflichtigen begrenzt ist oder ob der Abzugsbetrag auch für ein anderes Gebäude in einem anderen Veranlagungszeitraum in Anspruch genommen werden kann (Az. X R 22/20).
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