Betriebe, die Kurzarbeit anmelden, müssen an Urlaub oder Überstunden denken und Voraussetzungen wie die mögliche Ankündigungsfrist beachten. Am besten sollte das Thema schon mit der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei geklärt sein, bevor es tatsächlich aktuell wird.
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