Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Anlass hierfür sind zunehmende Versorgungsschwierigkeiten in diesem Bereich.
Die Zahl der Produktions- und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, warnt die Regierung, insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen. Hierzu hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2023 eine Stellungnahme beschlossen. Darin fordert er insbesondere unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Versorgung mit Arzneimitteln künftig sicherzustellen. Dabei müsse zentrales Anliegen sein, eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern. Kurzfristig solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob eine angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel, ausgebaut werden kann.
Apothekenvergütung
Außerdem verlangt die Länderkammer, die Vergütung der Apotheken insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig dauerhaft zu sichern. Hierzu ist es nach Auffassung des Bundesrates insbesondere erforderlich, die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend anzupassen sowie Anpassungsmechanismen etwa für Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu schaffen.
Darüber hinaus sind u.a. strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge und Rabattverträge vorgesehen sowie einige weitere Anforderungen, etwa eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung.
Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung verfasst und beides dem Deutschen Bundestag vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 12.05.2023