Firmen müssen prüfen, ab wann die Benennung einer Person als interner oder externer Datenschutzbeauftragter nach DS-GVO eine Pflicht ist. Wer ausgewählt wird, darf keinen Interessenkonflikt haben und muss durch eine gute Schulung für die neuen Aufgaben qualifiziert werden.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen