Die regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern sowie die Kammern auf Bundesebene wie Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer sollen künftig ihre Kammerversammlungen auch in virtueller oder hybrider Form abhalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJ vor. Das berichtet die BRAK.

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