Die EU-Verbandsklagerichtlinie verpflichtet Deutschland, eine auf Schadensersatz oder sonstige Abhilfe gerichtete Verbandsklage einzuführen. Zur Umsetzung soll u. a. das neue Instrument der Abhilfeklage für Verbraucher geschaffen werden. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

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