Im Dezember 2021 waren 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Dies sind 20 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (4,13 Millionen).
Wie das Statistische Bundesamt hierzu mitteilt, zeigen sich in dieser deutlichen Zunahme Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Seither würden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Zudem sei geschätzt 160.000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst worden, auch darauf sei ein Teil des Anstiegs zurückzuführen. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld.
Fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt
Etwa fünf von sechs Pflegebedürftigen (84 Prozent bzw. 4,17 Millionen) wurden im Dezember 2021 zu Hause versorgt. Davon erhielten 2,55 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 0,56 Millionen Pflegebedürftige im Pflegegrad 1.
Rund ein Sechstel der Pflegebedürftigen (16 Prozent bzw. 0,79 Millionen) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. Im Vergleich zu Dezember 2019 sank die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 3 Prozent (minus 25 000). Die Zahl der zu Hause gepflegten Personen nahm dagegen insgesamt um gut ein Viertel (plus 26 Prozent) oder 858.000 zu.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 16.01.2023