Der BdSt will eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordert einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Der BdSt will eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordert einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
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