Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein finanziell unabhängiger Vermieter-Ehegatte nichtwirtschaftlich tätig und damit Nichtunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, wenn er seine Leistung (hier: langfristige Nutzungsüberlassung des Pkw aufgrund eines Leasingvertrages) nicht am allgemeinen Markt, sondern ausschließlich gegenüber dem Ehepartner (Endverbraucher) erbringt, er den Pkw auch selbst als Allein- oder Mitfahrer nutzt und die erzielten Einnahmen nicht kostendeckend sind (Az. V R 29/20).

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