Das VG Saarland hat dem Eilantrag eines Krankenpflegers gegen ein vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Schutzimpfung stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet (Az. 6 L 1548/22).

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