Das BVerfG hat am 05.07.2023 dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen (Az. 2 BvE 4/23).

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