Der Anspruch von Kindern über drei
Jahren auf einen Kita-Platz muss erfüllt werden, auch wenn der verpflichtete Landkreis dies für
unmöglich hält. Ein vom Landkreis angeführter Fachkräftemangel
entbindet ihn nicht von der Bereitstellung eines Kita-Platzes. So der VGH Baden-Württemberg (Az. 12 S 2224/22).

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